Organspende, Verfügungen / Vollmacht

 

  • ausführliche Gespräche mit Patienten und ggf. Angehörigen bzgl. Organspende, Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmacht
  • Aushändigung von entsprechenden Dokumenten
  • Beratung über Verfügungen und Vollmachten müssen im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) vom Patienten selbst gezahlt werden