Organspende, Verfügungen / Vollmacht
- ausführliche Gespräche mit Patienten und ggf. Angehörigen bzgl. Organspende, Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmacht
- Aushändigung von entsprechenden Dokumenten
- Beratung über Verfügungen und Vollmachten müssen im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) vom Patienten selbst gezahlt werden